Scheidung zu Mindestkosten

Für alle, die sich einfach und zu den Mindestkosten scheiden lassen wollen, biete ich hier das Onlinescheidungsformular an. Die darin abgefragten Daten werden für die Stellung eines Scheidungsantrages unbedingt benötigt.

Um eine Scheidung zu den gesetzlich vorgegebenen Mindestkosten durchführen zu können, sind einige Dinge zu beachten: Eine Scheidung findet grundsätzlich vor Gericht statt und es wird mindestens ein Anwalt benötigt. Die Gebühren bemessen sich danach, was innerhalb der Scheidung geregelt werden soll. Die kostengünstigste Variante sieht dabei wie folgt aus:

Eine einvernehmliche Scheidung, bei der alle Angelegenheiten bezüglich Unterhalt, Sorgerecht, Aufteilung des Vermögens und des Zugewinns vorab zwischen den Beteiligten der Scheidung geregelt werden. Auf den Versorgungsausgleich soll nicht verzichtet werden, da ansonsten ein zweiter Anwalt notwendig wird.

Sollen im Scheidungsverfahren einige dieser Angelegenheiten oder auch alle mitentschieden werden, so erhöhen sich die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren.

Für eine unverbindliche kostenlose Anfrage können Sie das Scheidungsformular ausfüllen. Im Anschluss erhalten Sie die notwendigen Unterlagen, sowie einen Kostenvoranschlag.

Sollten Sie Beratung zu den einzelnen Punkten wünschen, empfehle ich die telefonische Kontaktaufnahme unter 030/60934302.